Auf deiner Powerbank steht “20.000 mAh”, die Regeln der Airlines reden aber von Wattstunden. Diese Übersetzungslücke sorgt an der Sicherheitskontrolle täglich für Diskussionen, und seit 2026 sind die Regeln zusätzlich strenger geworden. Hier ist die komplette Rechnung, die Grenzen und was sich geändert hat.

Das Wichtigste zuerst: was verboten ist

  • Aufgabegepäck ist immer tabu. Eine Powerbank ist ein Ersatz-Lithium-Akku und darf nie in den aufgegebenen Koffer, egal wie klein sie ist (Stand: 27.08.2026, Quelle: ICAO Doc 9284, IATA DGR 2.3.A, Lufthansa).
  • Über 160 Wh ist komplett Schluss. Solche Powerbanks dürfen Passagiere gar nicht mitnehmen, weder in der Kabine noch im Koffer, sie fliegen nur als deklarierte Luftfracht (Stand: 27.08.2026, Quelle: IATA DGR 2.3.A).
  • Die Powerbank an Bord aufzuladen ist verboten. Das steht verbindlich im ICAO-Addendum Nr. 1, anwendbar seit dem 27.03.2026. Keine Geräte an ihr zu laden, ist dagegen nur eine Empfehlung (Stand: 27.08.2026, Quelle: ICAO Doc 9284, Addendum Nr. 1).

mAh in Wh umrechnen: die Tabelle

Die Grenzen der Regeln stehen in Wattstunden (Wh), Hersteller werben mit Milliamperestunden (mAh). Die Formel bei der üblichen Zellenspannung von 3,7 Volt:

Wh = mAh × 3,7 ÷ 1.000

Aufdruck (mAh) Energie (Wh) Einstufung
5.000 mAh 18,5 Wh erlaubt, keine Genehmigung
10.000 mAh 37 Wh erlaubt, keine Genehmigung
20.000 mAh 74 Wh erlaubt, keine Genehmigung
26.800 mAh 99,2 Wh erlaubt, knapp unter der Grenze
30.000 mAh 111 Wh Graubereich, nur mit Airline-Genehmigung
43.000 mAh 159,1 Wh Graubereich, nur mit Airline-Genehmigung, Obergrenze
über 43.250 mAh über 160 Wh für Passagiere verboten

Rechnung bei 3,7 V Zellenspannung; die 100-Wh-Grenze entspricht rund 27.000 mAh, die 160-Wh-Grenze rund 43.250 mAh. Grenzwerte: Stand 27.08.2026, Quelle: IATA DGR 2.3.A.

Zwei Feinheiten: Steht auf der Powerbank ein Wh-Wert aufgedruckt, zählt dieser, nicht deine Rechnung. Und ist gar nichts ablesbar, weder mAh noch Wh, kann die Kontrolle das Gerät abnehmen, denn nicht einstufbare Akkus gelten im Zweifel als unzulässig.

Die drei Klassen im Detail

Bis 100 Wh (bis rund 27.000 mAh): erlaubt im Handgepäck oder am Körper, ohne Genehmigung. Das deckt praktisch alle handelsüblichen Reise-Powerbanks ab. Anschlüsse gegen Kurzschluss schützen, also Originalverpackung, Beutel oder abgeklebte Kontakte (Stand: 27.08.2026, Quelle: ICAO Doc 9284, IATA DGR 2.3.A, Lufthansa).

100 bis 160 Wh: Hier widersprechen sich die Quellen, praktisch ist diese Klasse kaum noch mitnehmbar. Das geltende ICAO-Recht erlaubt sie im Handgepäck mit vorheriger Genehmigung der Airline, maximal 2 Stück. Die IATA führt sie in ihrer Passagierinformation vom 31.03.2026 dagegen bereits als verboten und begründet das damit, dass die Genehmigungsoption in die 68. DGR-Ausgabe nicht übernommen wird. Diese 68. Ausgabe tritt am 01.01.2027 in Kraft, nicht früher. Bis dahin entscheidet faktisch die Airline (Stand: 27.08.2026, Quelle: ICAO Doc 9284 mit Addendum Nr. 1, IATA-Passagierinformation). Verlass dich hier auf nichts außer einer schriftlichen Zusage deiner Airline.

Über 160 Wh: verboten, ohne Ausnahme für Passagiere. Das betrifft vor allem große Outdoor- und Laptop-Powerstations.

Neu seit dem 27.03.2026: das ICAO-Addendum

Nach mehreren Brandvorfällen mit Lithium-Akkus in Kabinen gilt seit dem 27.03.2026 das Addendum Nr. 1 zu den ICAO-Technischen Anweisungen (Doc 9284, Ausgabe 2025-2026). Das ist die maßgebliche Rechtsgrundlage, nicht eine bloße Branchenempfehlung. Verbindlich sind drei Punkte (Stand: 27.08.2026, Quelle: ICAO Doc 9284, Addendum Nr. 1):

  1. Maximal 2 Powerbanks pro Person.
  2. Die Powerbank darf an Bord nicht geladen werden.
  3. Nur Handgepäck oder am Körper, niemals im Aufgabegepäck.

Zwei weitere Punkte werden oft als Vorschrift zitiert, sind aber ausdrücklich nur eine Empfehlung: die Powerbank nicht zum Laden anderer Geräte zu benutzen und sie in Sichtweite statt im Gepäckfach zu verstauen. Zur Pflicht werden sie erst, wenn eine Airline sie zu ihrer eigenen Regel macht. Genau das hat die Lufthansa Group zum 15.01.2026 getan: Sie verlangt die Aufbewahrung am Körper, in der Sitztasche oder unter dem Vordersitz statt im Gepäckfach und verbietet Nutzung und Laden an Bord (Stand: 27.08.2026, Quelle: Pressemeldungen zur Lufthansa Group, auf den Original-Airlineseiten war die Regel nicht abrufbar). Der Gedanke dahinter ist derselbe wie beim Feuerzeug am Körper: Ein überhitzender Akku soll sofort auffallen. Viele asiatische Airlines sind ähnlich streng oder strenger.

Airline-Unterschiede: warum du trotzdem prüfen musst

Die 100/160-Wh-Grenzen sind weltweit einheitlich, alles darüber hinaus nicht. Anzahl-Limits, Nutzungsverbote und Verstau-Vorgaben unterscheiden sich je Airline, und die Regeln ändern sich gerade im Monatstakt. Für deine konkrete Kombination aus Airline und Powerbank ist der Gepäck-Checker gebaut: Airline wählen, “Powerbank” eingeben, Ampel-Antwort mit Stand-Datum bekommen.

Kurzversion für die Kontrolle: Powerbank ins Handgepäck, unter 100 Wh bleiben, maximal 2 Stück, an Bord in die Sitztasche und nicht benutzen. Wer sich daran hält, hat mit keiner Airline ein Problem.

Für wen diese Anleitung nicht reicht

Wer mit Powerstation (300 Wh und mehr) zum Campen fliegt, braucht keine Handgepäcktaktik, sondern Luftfracht oder ein Gerät am Zielort, für Passagiere ist über 160 Wh nichts genehmigungsfähig. Für fest verbaute Akkus in Geräten wie Laptop oder elektrischer Zahnbürste gelten mildere Regeln, die stehen im jeweiligen Artikel. Und wer mit Drohnen-Akkus reist, sollte jeden einzelnen als Ersatzbatterie rechnen und die Pole schützen, die Menge begrenzen einzelne Airlines unterschiedlich.