Powerbank (bis 100 Wh)
Handgepäck: ✓ darf mit Aufgabegepäck: ✗ so nicht
Nur im Handgepäck oder am Körper, niemals im Aufgabegepäck. Anschlüsse gegen Kurzschluss schützen. Verbindlich seit 27.03.2026 (ICAO-Addendum): maximal 2 Powerbanks pro Person, und die Powerbank darf an Bord nicht geladen werden. Nur eine Empfehlung, keine Vorschrift: sie nicht zum Laden anderer Geräte zu benutzen und sie in Sichtweite statt im Gepäckfach zu verstauen. Einzelne Airlines machen daraus eigene, strengere Pflichten.
Airline-Unterschiede: Mehrere Airlines gehen über die ICAO-Regel hinaus. Die Lufthansa Group verlangt seit 15.01.2026 Aufbewahrung am Körper, in der Sitztasche oder unter dem Vordersitz statt im Gepäckfach und verbietet Nutzung und Laden an Bord. Diese Airline-Regeln konnten wir nicht auf den Original-Airlineseiten prüfen, sie stammen aus Pressemeldungen. Vor dem Flug bei deiner Airline nachsehen.
Powerbank (100 bis 160 Wh)
Handgepäck: △ mit Regel Aufgabegepäck: ✗ so nicht
Rechtslage widersprüchlich, praktisch kaum noch mitnehmbar. Das geltende ICAO-Recht erlaubt sie im Handgepäck mit vorheriger Genehmigung der Airline, maximal 2 Stück. Die IATA führt sie in ihrer Passagier-Information vom 31.03.2026 dagegen bereits als verboten und begründet das damit, dass die Genehmigungsoption in die 68. DGR-Ausgabe nicht übernommen wird. Diese 68. Ausgabe tritt am 01.01.2027 in Kraft. Bis dahin entscheidet faktisch die Airline. Nie ins Aufgabegepäck.
Airline-Unterschiede: Genehmigungsverfahren ist airline-spezifisch, mehrere Airlines lehnen 100 bis 160 Wh inzwischen komplett ab. Spätestens ab 01.01.2027 ist die Genehmigungsoption weg.
Powerbank (über 160 Wh)
Handgepäck: ✗ so nicht Aufgabegepäck: ✗ so nicht
Für Passagiere komplett verboten, weder im Handgepäck noch im Aufgabegepäck. Transport nur als deklarierte Luftfracht.
Laptop
Handgepäck: ✓ darf mit Aufgabegepäck: △ mit Regel
Im Handgepäck erlaubt (bei der Kontrolle ggf. separat vorlegen). Im Aufgabegepäck nur ausgeschaltet (kein Standby) und gegen Beschädigung/Aktivierung geschützt, empfohlen wird das Handgepäck; Akku bis 100 Wh.
Airline-Unterschiede: Lufthansa-Gruppe: max. 3 Geräte größer als ein Smartphone im Aufgabegepäck, insgesamt max. 15 elektronische Geräte pro Person; andere Airlines raten generell vom Aufgeben ab.
Ersatz-Akkus (Lithium, lose)
Handgepäck: △ mit Regel Aufgabegepäck: ✗ so nicht
Lose Lithium-Akkus/Ersatzbatterien nur im Handgepäck; Pole einzeln gegen Kurzschluss schützen (Originalverpackung, Tape oder Einzelbeutel). Bis 100 Wh ohne Genehmigung; 100-160 Wh max. 2 Stück mit Airline-Genehmigung.
Airline-Unterschiede: Mengengrenzen unterschiedlich: Lufthansa-Gruppe max. 20 Ersatzbatterien pro Person; andere Airlines ohne feste Zahl ('angemessener Eigenbedarf').
Batterien (AA)
Handgepäck: ✓ darf mit Aufgabegepäck: ✓ darf mit
Handelsübliche Alkaline-Batterien (AA, AAA, 9V) sind in Handgepäck und Aufgabegepäck erlaubt. Lithium-AA-Zellen gelten dagegen als Ersatz-Lithiumbatterien und gehören nur ins Handgepäck (Pole geschützt).
Airline-Unterschiede: Lufthansa-Gruppe nennt max. 20 Stück gesamt; die meisten Airlines ohne festes Limit.
E-Zigarette / Vape
Handgepäck: △ mit Regel Aufgabegepäck: ✗ so nicht
Nur im Handgepäck oder am Körper, gegen unbeabsichtigtes Auslösen gesichert, im Aufgabegepäck verboten. Nutzung und Laden an Bord sind nicht erlaubt. Eine eigene Stückzahlgrenze gibt es nicht, es gilt die allgemeine Grenze von 15 akkubetriebenen Geräten pro Person. Liquids fallen unter die 100-ml-Regel.
Airline-Unterschiede: Achtung, das ist kein Airline-Thema, sondern ein Länder-Thema: In Vietnam sind Einfuhr, Besitz und Nutzung von E-Zigaretten und Verdampfern verboten. Der Strafrahmen reicht laut Auswärtigem Amt bis zu 3 Milliarden Dong, rund 98.700 Euro, oder 15 Jahre Haft. Auch Thailand, Singapur und mehrere weitere Länder haben Einfuhrverbote. Prüfe vor dem Flug die Reisehinweise deines Ziellandes, die Regeln an Bord nützen dir nichts, wenn das Gerät im Zielland verboten ist.
Drohne
Handgepäck: △ mit Regel Aufgabegepäck: △ mit Regel
Drohne mit Lithium-Akku bis 100 Wh gehört bevorzugt ins Handgepäck (ausgeschaltet, gegen Aktivierung gesichert); Ersatz-Akkus zwingend nur ins Handgepäck (Pole geschützt). Im Aufgabegepäck nur komplett ausgeschaltet und geschützt, viele Airlines verlangen, den Akku zu entnehmen und in die Kabine zu nehmen.
Airline-Unterschiede: Airline-Regeln zur Akku-Entnahme unterschiedlich; zudem Einfuhr-/Betriebsverbote für Drohnen in manchen Ländern (z.B. Marokko) unabhängig vom Gepäckrecht.
Elektrische Zahnbürste
Handgepäck: ✓ darf mit Aufgabegepäck: ✓ darf mit
Gerät mit fest eingebautem Lithium-Akku (unter 100 Wh): im Handgepäck problemlos; im Aufgabegepäck ausgeschaltet und gegen unbeabsichtigtes Einschalten gesichert.
Lockenstab (Akku/Gas)
Handgepäck: △ mit Regel Aufgabegepäck: △ mit Regel
Gasbetriebene Lockenstäbe (Kohlenwasserstoff-Gas): max. 1 pro Person, Sicherheitskappe muss fest montiert sein; Ersatz-Gaskartuschen sind komplett verboten; Nutzung an Bord verboten. Akku-Lockenstäbe mit fest verbautem Lithium-Akku: im Handgepäck erlaubt; im Aufgabegepäck nur ausgeschaltet, einige Airlines verbieten Lithium-Styler im Aufgabegepäck. Netzbetriebene Geräte: überall erlaubt.
Airline-Unterschiede: Ob der Gas-Lockenstab auch ins Aufgabegepäck darf und wie Akku-Styler behandelt werden, regeln Airlines unterschiedlich.